VW Tiguan Handbuch

VW Passat Reparaturanleitung: Vorgaben für das Umrüsten von Räder-/Reifen-Kombinationen (Dokumente)

VW Passat Reparaturanleitung / Ratgeber Räder, Reifen - Allgemeine Informationen / Vorgaben für das Umrüsten von Räder-/Reifen-Kombinationen (Dokumente)

Rechtliche Bedingungen

Dem Hersteller wird für das gesamte Fahrzeug mit allen Teilen sowie für bestimmte Umrüstungen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE nach 20 StVZO bzw. EG Betriebserlaubnis) erteilt.

Umrüstungen an Rädern und Reifen können nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden. Dabei müssen die folgenden Punkte beachtet werden:

  • Wenn die Räder- und Reifengröße mit Angabe des Lastindex und des Geschwindigkeitssymbols in der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung enthalten sind, kann diese Räder/Reifen-Kombination ohne weiteres am Fahrzeug montiert werden.

Es ist nicht erforderlich, dass die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegebene Rad-/Reifenkombination montiert ist. Es dürfen alle entsprechend der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung genehmigten Kombinationen am Fahrzeug montiert werden.

  • Für die empfohlenen Umrüstungen (siehe Anlage zur Gutachterlichen Stellungnahme) bestehen keine Allgemeinen Betriebserlaubnisse nach 22 StVZO.
  • Falls die Räder und/oder Reifen nicht in der entsprechenden Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung enthalten sind, ist das Fahrzeug nach der Umrüstung nicht mehr vorschriftsmäßig im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Diese Ausführungen beziehen sich auf in der Europäischen Union geltende gesetzliche Bestimmungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Außerhalb der Europäischen Union gelten zum Teil andere gesetzliche Bestimmungen.

Die in der Anlage zur Gutachterlichen Stellungnahme enthaltenen Tabellen zeigen die empfohlenen und durch einer Technischen Prüforganisation begutachteten Räder/Reifen-Kombinationen an den Fahrzeugen und die dabei zu berücksichtigenden Bedingungen. Die Verwendung von Original-Scheibenrädern an einem Fahrzeug, dem sie nicht zugeordnet sind, ist nicht zulässig.

Bei den aufgeführten möglichen Umrüstungen handelt es sich um Kombinationen, die den Anforderungen in Bezug auf Fahrverhalten und Fahrsicherheit entsprechen. Sie sind das Ergebnis praktischer Versuche und werden deshalb empfohlen.

Beachten Sie auch die Hinweise zu den neuen Fahrzeug-Zulassungsdokumenten seit dem 01.10.2005.

Technische Bedingungen

  • Die in den Tabellen der einzelnen Fahrzeuge aufgeführten Räder/Reifen-Kombinationen bzw. Umrüstungen beziehen sich ausschließlich auf Original Scheibenräder.
  • Eine Freigabe für Räder/Reifen-Kombinationen bzw. Umrüstung mit Scheibenrädern aus dem Zubehörhandel ist mit der beiliegenden Gutachterlichen Stellungnahme nicht möglich.
  • Schlauchlose Gürtelreifen dürfen nur auf Schrägschulterfelgen mit Sicherheitsschulter, z. B. Rundhump, gefahren werden.
  • Reifen mit Notlaufeigenschaften (verstärkte Seitenwand) dürfen nur auf Scheibenrädern mit Extended Hump und Fahrzeugen mit Reifendrucküberwachung gefahren werden.
  • Bei Einsatz der angegebenen Räder/Reifen-Kombinationen müssen die zugehörigen Reifenfülldruckwerte eingehalten werden. Reifenfülldrücke stehen auf dem Reifenfülldruckschild auf der Innenseite der Tankklappe bzw. an der B-Säule Fahrerseite.
  • Ausreichende Freigängigkeit der Räder und Reifen zu Radhaus-, Fahrwerks- und Bremsbauteilen ist bei Beachtung der in der Gutachterlichen Stellungnahme festgelegten Hinweise und Auflagen unter allen Betriebsbedingungen gewährleistet.
  • Wenn nicht anders angegeben, dürfen Schneeketten ausschließlich an den Antriebsrädern montiert werden. Bei Allrad-Fahrzeugen dürfen allerdings nur die Vorderräder mit Schneeketten ausgerüstet werden.

Zusätzliche Radhausverbreiterungen (FLAPS)

Bei einigen Fahrzeugen müssen aus zulassungstechnischen Gründen bei bestimmten Rad-/Reifenkombinationen Radhausverbreiterungen (FLAPS) am Kotflügel bzw. Stoßfänger angebracht werden -Pfeile-.

Bitte informieren Sie sich über die Notwendigkeit des Anbaus der FLAPS.

Die nötigen Informationen zu den Rad-/Reifenkombinationen finden Sie in der Übersichtstabelle des jeweiligen Fahrzeuges.

Volkswagen Passat. Ratgeber Räder, Reifen - Allgemeine Informationen

Tragfähigkeit in Abhängigkeit von Geschwindigkeit, Winterreifen

Höchstgeschwindigkeiten für V- und Extra Load (XL) Winterreifen

Volkswagen Passat. Höchstgeschwindigkeiten für V- und Extra Load (XL) Winterreifen

Volkswagen Passat. Höchstgeschwindigkeiten für V- und Extra Load (XL) Winterreifen

Zulassungsbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland

Nur beim Verwenden von Winterreifen ist es zulässig, dass die vom Fahrzeug erreichbare Höchstgeschwindigkeit oberhalb der durch das Geschwindigkeitssymbol angegebenen Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen liegt.

In diesem Fall muss ein Hinweisschild mit folgendem Inhalt angebracht werden:

Hinweis

Dieses Hinweisschild muss sich im Blickfeld des Fahrers befinden!

Fahrzeug-Zulassungsdokumente seit dem 01.10.2005

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 1999/37/EG "Zulassungsdokumente für Fahrzeuge" in das nationale Recht und datenschutzrechtliche Anforderungen haben die Einführung neuer, fälschungssicherer Zulassungsdokumente erforderlich gemacht.

Seit dem 01.10.2005 werden von den Zulassungsbehörden bei Neuzulassungen, beim Halterwechsel, bei der Eintragung von technischen Änderungen und allen weiteren Befassungen nur noch die neuen Dokumente ausgegeben.

Die neuen Zulassungsdokumente bestehen aus:

  • der Zulassungsbescheinigung Teil I, die den Fahrzeugschein ersetzt und
  • der Zulassungsbescheinigung Teil II, die an Stelle des Fahrzeugbriefes tritt.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • enthält alle technischen Fahrzeugdaten, die zur Zulassung eines Fahrzeugs in Europa vorliegen müssen, allerdings wird nur noch eine serienmäßig genehmigte Rad-/Reifenkombination angegeben
  • hat den technischen Daten zugeordnete EU-weit einheitliche alphanumerische Codes, damit die deutsche Zulassungsbescheinigung für eine Zulassung im EU-Ausland problemlos in das dort vorgeschriebene Zulassungsdokument umgesetzt werden kann
  • enthält ein Feld zur Dokumentation der vorübergehenden oder endgültigen Stilllegung des Fahrzeugs und wird daher bei einer vorübergehenden oder endgültigen Stilllegung nicht mehr eingezogen

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • enthält den Hinweis, das der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer ausgewiesen wird
  • enthält nur noch den aktuellen und, falls vorhanden, den letzten Fahrzeughalter, die tatsächliche Anzahl der Vorhalter wird numerisch angezeigt
  • enthält nur noch einen kleinen Teil der technischen Fahrzeugdaten
  • dient nicht mehr zur Dokumentation der vorübergehenden Fahrzeug-Stilllegung. Die in den alten Fahrzeugdokumenten unter Ziffer 1 genannte Fahrzeug- und Aufbauart gibt es zukünftig nicht mehr. Sie wird in den neuen Dokumenten durch EU-einheitliche Fahrzeugklassen mit Art des Aufbaus ersetzt

Für den Fahrzeugführer ergeben sich durch die Einführung der neuen Zulassungsdokumente kaum Änderungen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist, wie der alte Fahrzeugschein, im Fahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen.

Es ist nicht erforderlich, dass die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegebene Rad-/Reifenkombination montiert ist. Es dürfen alle entsprechend der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung genehmigten Kombinationen gefahren werden.

Die Zulässigkeit einer von der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/ EG-Typgenehmigung abweichenden Rad-/Reifenkombination muss weiterhin durch eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), eine Anbaubescheinigung aufgrund eines Teilegutachtens oder eine ABE für die Rad-/Reifenkombination nachgewiesen sein.

COC-Papier (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung)

Der Hersteller von Kraftfahrzeugen muss für alle Personenkraftwagen (Fahrzeugklasse M1) eine EG-Betriebserlaubnis beantragen.

Aufgrund dieser Betriebserlaubnis wird eine Bescheinigung erstellt - das so genannte COC (=Certificate of Conformity).

Dieses Dokument bescheinigt, dass das Fahrzeug mit der EG-Betriebserlaubnis (EG-Typgenehmigung) übereinstimmt und ohne Einzelabnahme in jedem EU-Land zugelassen werden kann.

Die Ausstellung erfolgt für alle Fahrzeuge, die nach EG-Betriebserlaubnis produziert wurden.

Diese Fahrzeuge tragen im Bereich der Fahrertür, bei älteren Fahrzeugen im Motorraum, ein EG-Typschild (schwarzer Aufkleber).

Das COC-Papier hat den gleichen Stellenwert wie die Zulassungsbescheinigungen und sollte deshalb nicht als Original im Fahrzeug mitgeführt werden.

Im COC-Papier sind ausführliche technische Daten und alle zulässigen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt.

EG-Typgenemigungsnummer, Verkaufstyp und Verkaufs- bzw. Handelsbezeichnung

Die nachstehenden Bezeichnungen beziehen sich nur auf VW-Fahrzeuge

Seit dem 01.01.1998 müssen alle PKW, die innerhalb der Europäischen Union für den Straßenverkehr zugelassen werden, eine Typgenehmigung nach den Richtlinien der EU besitzen. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, die mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach 21 StVZO in Deutschland in den Verkehr kommen.

Damit gelten für alle Automobilhersteller die gleichen Richtlinien. Der Handel über die Landesgrenzen, innerhalb der EU, wird dadurch erleichtert.

Die EG-Typgenemigungsnummer und ausführliche technische Daten zum Fahrzeug wie Schadstoffklassifizierung und alle zulässigen Rad-/Reifenkombinationen sind im COC-Papier aufgeführt.

Volkswagen Passat. EG-Typgenemigungsnummer, Verkaufstyp und Verkaufs- bzw. Handelsbezeichnung

Volkswagen Passat. EG-Typgenemigungsnummer, Verkaufstyp und Verkaufs- bzw. Handelsbezeichnung

    Ratgeber Räder, Reifen - Allgemeine Informationen
    ...

    Fahrverhaltensmängel
    ...

    Mehr sehen:

    Volkswagen Passat Variant Betriebsanleitung > Heizen, Lüften, Kühlen: Lenkradheizung
    Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen und Sicherheitshinweise →Einleitung zum Thema Die Lenkradheizung kann zusammen mit der Sitzheizung (nur bei Climatronic) oder separat ein- oder ausgeschaltet werden. Der Fahrer kann zwischen 3 Temperaturstufen wählen. Lenkrad ...

    © 2024 www.passatde.com - 0.0274