VW Tiguan Handbuch

Volkswagen Passat Variant Betriebsanleitung: Hinweise zum Abschleppen

Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen und SicherheitshinweiseEinleitung zum Thema 

Abschleppseil bzw. Abschleppstange

Am schonendsten und sichersten schleppt man mit einer Abschleppstange ab. Nur wenn keine Abschleppstange zur Verfügung steht, sollte man ein Abschleppseil benutzen.

Das Abschleppseil soll elastisch sein, damit beide Fahrzeuge geschont werden. Ein Kunstfaserseil oder ein Seil aus ähnlich elastischem Material verwenden.

Abschleppseil bzw. Abschleppstange nur an den dafür vorgesehenen Ösen bzw. an der Anhängevorrichtung befestigen.

Fahrzeuge mit werkseitig eingebauter Anhängevorrichtung dürfen nur mit einer Abschleppstange abschleppen, die speziell für die Montage an einem Kugelkopf geeignet ist  → Elektrisch entriegelbarer Kugelkopf  .

Wenn das eigene Fahrzeug abgeschleppt werden muss:

Prüfen, ob das Fahrzeug überhaupt abgeschleppt werden kann  →  Wann darf das eigene Fahrzeug nicht abgeschleppt werden? 

  • Zündung einschalten.
  • Schalthebel in Neutralstellung bringen bzw. Wählhebelstellung N einlegen  → Schalten  .
  • Nicht schneller als mit 50 km/h (30 mph) abschleppen lassen.
  • Nicht weiter als 50 km abschleppen lassen.
  • Bei Fahrzeugen mit automatischem Getriebe darf das Fahrzeug mit dem Abschleppwagen nur mit angehobenen Vorderrädern abgeschleppt werden.

Abschleppen von Fahrzeugen mit Allradantrieb (4MOTION)

Fahrzeuge mit Allradantrieb (4MOTION) dürfen mit einer Abschleppstange oder einem Abschleppseil abgeschleppt werden. Wenn das Fahrzeug mit angehobener Vorder- oder Hinterachse abgeschleppt wird, muss der Motor ausgeschaltet sein, da sonst der Antriebsstrang beschädigt werden kann.

Wann darf das eigene Fahrzeug nicht abgeschleppt werden?

  • Falls aufgrund einer Beschädigung das Getriebe des Fahrzeugs kein Schmiermittel mehr enthält.
  • Bei entladener Fahrzeugbatterie, weil die Lenkung gesperrt bleibt und die ggf. zuvor eingeschaltete elektronische Parkbremse und die elektronische Lenksäulenverriegelung nicht gelöst werden kann.
  • Wenn die Abschleppstrecke länger als 50 km ist.
  • Wenn beispielsweise nach einem Unfall die Freigängigkeit der Räder oder die Funktion der Lenkung nicht sichergestellt werden kann.

Beim Abschleppen eines fremden Fahrzeugs Folgendes beachten:

  • Gesetzliche Bestimmungen beachten.
  • Hinweise zum Abschleppen im Bordbuch des fremden Fahrzeugs beachten.

Abschleppen lässt sich das Fahrzeug nur dann, wenn die elektronische Parkbremse ausgeschaltet und die elektronische Lenksäulenverriegelung gelöst ist. Bei Stromausfall oder Störungen in der elektrischen Anlage muss der Motor ggf. per Starthilfe  → Starthilfe  gestartet werden, um die elektronische Parkbremse auszuschalten und die elektronische Lenksäulenverriegelung zu lösen.

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