Prüfliste für die Bewertung des Fahrwerks bei Unfallfahrzeugen
Bei der Instandsetzung von tragenden und radführenden Bauteilen an Unfallfahrzeugen können Schäden am Fahrwerk unentdeckt bleiben. Diese unentdeckten Schäden führen unter Umständen im späteren Fahrbetrieb zu schweren Folgeschäden. Bei Unfallfahrzeugen sind daher, unabhängig von einer durchzuführenden Achsvermessung, die aufgeführten Bauteile in der beschriebenen Weise und Reihenfolge zu kontrollieren. Sind während einer Achsvermessung keine Abweichungen von den Sollwerten festgestellt worden, liegen keine Verformungen am Fahrwerk vor.
Sicht und Funktionsprüfung für das Lenksystem
Sicht- und Funktionsprüfung für das Fahrwerk
Sicht- und Funktionsprüfung für Räder, Reifen
Bei Beschädigungen an der Felge und/oder am Reifen ist der Reifen zu ersetzen. Dies gilt auch, wenn der Unfallhergang und die Beschädigung am Fahrzeug auf eine mögliche, nicht sichtbare, Beschädigung schließen lassen.
Ein weiteres Entscheidungskriterium ist das Reifenalter: Reifen sollten nicht älter als 6 Jahre sein.
Im Zweifelsfall gilt immer:
Gesamtfahrzeug
Auch andere Fahrzeugsysteme prüfen, wie zum Beispiel:
Prüf-, Einstellwerte und Hinweise dazu finden Sie in den jeweiligen Reparaturleitfäden/ELSA.
Die hier beschriebene Prüfung für Unfallfahrzeuge bezieht sich auf das Fahrwerk. Diese erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit für das Gesamtfahrzeug.
Elektronische Fahrzeugsysteme
Sicherheitsrelevante Systeme, wie zum Beispiel: ABS/EDS; Airbag; elektronisch geregelte Fahrwerkssysteme; elektromechanische-; elektrohydraulische Lenk- und sonstige Fahrerassistenzsysteme, müssen mit dem → Fahrzeugdiagnosetester auf eventuell gespeicherte Fehlermeldungen abgefragt werden. Wurden in den Ereignisspeicher der genannten Systeme Fehler gespeichert, sind diese entsprechend den Vorgaben im Reparaturleitfaden/ELSA in Stand zu setzen. Nach erfolgter Reparatur sind die jeweils betroffenen Systeme nochmals auf Ereignisspeichereinträge zu prüfen, um sicher zu sein, dass die Funktion wieder gewährleistet ist.
Sicherheitshinweise
Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten an Fahrzeugen mit Start-Stopp-System
ACHTUNG!
Bei Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen alle Schrauben und Muttern vorschriftsmäßig angezogen sein!
ACHTUNG!
Es besteht Verletzungsgefahr durch einen automatischen Motorstart bei Fahrzeugen mit Start-Stopp-System.
Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten am Aggregateträger
-Schweiß- und Richtarbeiten an tragenden und radführenden Bauteilen der Radaufhängung sind nicht zulässig.
VW Passat Reparaturanleitung > Klimaanlage: Bedienungs- und
Anzeigeeinheit
Übersicht Bedienungs- und Anzeigeeinheit
Übersicht
Bedienungs- und Anzeigeeinheit, elektrisch-manuelle Klimaanlage
Hinweis
Eine Kontrollleuchte in den Bedienungselementen zeigt die Aktivierung der
gewählten Funktion an.
Leuchtet nach dem Drücken der Taste A/C die
Kontrollleuchte nicht, k ...