VW Tiguan Handbuch

VW Passat Reparaturanleitung: Beurteilung von Unfallfahrzeugen

Prüfliste für die Bewertung des Fahrwerks bei Unfallfahrzeugen

Bei der Instandsetzung von tragenden und radführenden Bauteilen an Unfallfahrzeugen können Schäden am Fahrwerk unentdeckt bleiben. Diese unentdeckten Schäden führen unter Umständen im späteren Fahrbetrieb zu schweren Folgeschäden. Bei Unfallfahrzeugen sind daher, unabhängig von einer durchzuführenden Achsvermessung, die aufgeführten Bauteile in der beschriebenen Weise und Reihenfolge zu kontrollieren. Sind während einer Achsvermessung keine Abweichungen von den Sollwerten festgestellt worden, liegen keine Verformungen am Fahrwerk vor.

Sicht und Funktionsprüfung für das Lenksystem

  • Sichtprüfung auf Verformung und Risse
  • Spielprüfung der Spurstangengelenke und des Lenkgetriebes
  • Sichtprüfung auf defekte Falten- und Fettbälge
  • Elektrische und hydraulische Leitungen, Schläuche auf Scheuer-, Schnitt- und Knickstellen untersuchen
  • Hydraulische Leitungen, Verschraubungen und Lenkgetriebe auf Dichtigkeit kontrollieren
  • Lenkgetriebe und Leitungen auf Festsitz prüfen
  • Einwandfreie Funktion über den gesamten Lenkeinschlag prüfen, indem die Lenkung von Anschlag zu Anschlag gedreht wird. Dabei muss das Lenkrad mit gleich bleibender Betätigungskraft ohne zu haken drehbar sein

Sicht- und Funktionsprüfung für das Fahrwerk

  • Die Reihenfolge der folgenden Prüfschritte ist einzuhalten!

  • alle in den Montageübersichten dargestellten Bauteile auf Verformung, Risse und sonstige Beschädigungen prüfen
  • beschädigte Teile ersetzen
  • Fahrzeug auf einem von der Volkswagen AG frei gegebenen Achsmessstand vermessen

Sicht- und Funktionsprüfung für Räder, Reifen

  • Auf Rundlauf und Unwucht untersuchen.
  • Reifen auf Einschnitte und Stoßverletzungen im Profil und an den Flanken prüfen.
  • Reifenfülldruck prüfen; Reifenfülldruck siehe Reifenfülldruckschild an der B-Säule Fahrerseite bzw. in der Tankklappe.

Bei Beschädigungen an der Felge und/oder am Reifen ist der Reifen zu ersetzen. Dies gilt auch, wenn der Unfallhergang und die Beschädigung am Fahrzeug auf eine mögliche, nicht sichtbare, Beschädigung schließen lassen.

Ein weiteres Entscheidungskriterium ist das Reifenalter: Reifen sollten nicht älter als 6 Jahre sein.

Im Zweifelsfall gilt immer:

  • Sobald ein Sicherheitsrisiko nicht auszuschließen ist, muss der/die Reifen ersetzt werden

Gesamtfahrzeug

Auch andere Fahrzeugsysteme prüfen, wie zum Beispiel:

  • Bremsanlage einschließlich ABS
  • Abgasanlage und Insassenschutz durch Sicht- und Funktionsprüfung

Prüf-, Einstellwerte und Hinweise dazu finden Sie in den jeweiligen Reparaturleitfäden/ELSA.

Die hier beschriebene Prüfung für Unfallfahrzeuge bezieht sich auf das Fahrwerk. Diese erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit für das Gesamtfahrzeug.

Elektronische Fahrzeugsysteme

Sicherheitsrelevante Systeme, wie zum Beispiel: ABS/EDS; Airbag; elektronisch geregelte Fahrwerkssysteme; elektromechanische-; elektrohydraulische Lenk- und sonstige Fahrerassistenzsysteme, müssen mit dem → Fahrzeugdiagnosetester auf eventuell gespeicherte Fehlermeldungen abgefragt werden. Wurden in den Ereignisspeicher der genannten Systeme Fehler gespeichert, sind diese entsprechend den Vorgaben im Reparaturleitfaden/ELSA in Stand zu setzen. Nach erfolgter Reparatur sind die jeweils betroffenen Systeme nochmals auf Ereignisspeichereinträge zu prüfen, um sicher zu sein, dass die Funktion wieder gewährleistet ist.

Sicherheitshinweise

Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten an Fahrzeugen mit Start-Stopp-System

ACHTUNG!

Bei Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen alle Schrauben und Muttern vorschriftsmäßig angezogen sein!

ACHTUNG!

Es besteht Verletzungsgefahr durch einen automatischen Motorstart bei Fahrzeugen mit Start-Stopp-System.

  • Bei Fahrzeugen mit aktivem Start-Stopp-System kann der Motor bei Bedarf automatisch starten.
  • Deshalb ist sicher zustellen, dass bei Arbeiten am Fahrzeug das Start-Stopp-System deaktiviert ist (Zündung ausschalten, bei Bedarf Zündung wieder einschalten).

Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten am Aggregateträger

-Schweiß- und Richtarbeiten an tragenden und radführenden Bauteilen der Radaufhängung sind nicht zulässig.

  • Korrodierte Schrauben/Muttern immer ersetzen.
  • Gummimetalllager haben einen begrenzten Verdrehbereich. Deshalb die Schraubverbindungen an den Bauteilen mit Gummimetalllagern erst dann festziehen, wenn das Radlagergehäuse angehoben ist (Leergewichtslage).
    Technische Daten
    ...

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