Abb. 228 Überwachter Bereich um das ausparkende Fahrzeug.
Abb. 229 Bildschirmanzeige des Ausparkassistenten (Farbdisplay).
Legende für die Bildschirmanzeige im Farbdisplay: | |
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→ Abb. 229 | Bedeutung |
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System im abgetasteten Bereich gestört (nicht abgebildet). |
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Gelbes Segment für eine mögliche kritische Situation hinter dem Fahrzeug. |
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Rotes Segment für eine kritische Situation hinter dem Fahrzeug. |
Der Ausparkassistent überwacht mithilfe der Radarsensoren im hinteren Stoßfänger → Abb. 225 beim Rückwärtsausparken aus einer Parkbox oder beim Rangieren den Querverkehr hinter dem Fahrzeug, zum Beispiel bei schlecht einsehbaren Verkehrssituationen → Abb. 228 .
Wenn das System einen relevanten herannahenden Verkehrsteilnehmer hinter dem eigenen Fahrzeug erkannt hat → Abb. 229 (roter Bereich), ertönt beim Rückwärtsfahren ein akustisches Signal.
Automatischer Bremseingriff zur Schadensminderung
Erkennt der Ausparkassistent einen herannahenden Verkehrsteilnehmer, ohne dass der Fahrer die Bremse betätigt, kann das System einen automatischen Bremseingriff vornehmen.
Der Ausparkassistent unterstützt den Fahrer mit einem automatischen Bremseingriff zur Schadensminderung. Der automatische Bremseingriff erfolgt bei Rückwärtsfahrt im Geschwindigkeitsbereich von 1 – 12 km/h (1 – 7 mph). Das Fahrzeug wird nach erkanntem Fahrzeugstillstand bis zu 2 Sekunden im Stillstand gehalten.
Nachdem ein automatischer Bremseingriff zur Schadensminderung ausgelöst wurde, müssen etwa 10 Sekunden vergehen, bis das System erneut einen automatischen Bremseingriff vornehmen kann.
Der automatische Bremseingriff kann durch kräftiges Betätigen des Gas- oder Bremspedals unterbrochen und die Kontrolle über das Fahrzeug kann übernommen werden.
Warnung
Volkswagen Passat Variant Betriebsanleitung > Anhängerbetrieb: Technische Voraussetzungen
Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen
und Sicherheitshinweise →Einleitung
zum Thema Wenn das Fahrzeug werkseitig mit einer Anhängevorrichtung
ausgerüstet wurde, ist alles für den Anhängerbetrieb technisch und gesetzlich Notwendige
bereits berücksichtigt.
Als ...